Elternunterhalt
Elternunterhalt bezeichnet die gesetzliche Pflicht erwachsener Kinder, bedürftigen Eltern finanziell zu unterstützen, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft decken können. Die Pflicht entsteht vor allem, wenn Eltern Leistungen der Grundsicherung im Alter oder der Hilfe zur Pflege benötigen und nicht vollständig aus Vermögen oder Einkommen der Eltern selbst getragen werden können.
Die Rechtsgrundlagen liegen im deutschen Unterhaltsrecht (BGB) und ergänzend im Sozialrecht (SGB XII). In der Praxis
Der Anspruch kann entstehen, wenn der Elternteil Leistungen der Sozialhilfe erhält; in manchen Fällen kann der
Die Verpflichtung besteht so lange, wie der Elternteil bedürftig ist und der Unterhaltspflichtige dazu in der