Unterhaltspflichtige
Unterhaltspflichtige bezeichnet Personen, die gesetzlich verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten. Im deutschen Familienrecht umfasst diese Pflicht typischerweise Eltern gegenüber ihren minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Kindern, derzeitige oder frühere Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner sowie in bestimmten Fällen andere pflegebedürftige Angehörige. Die Personen, die Anspruch auf Unterhalt haben, heißen Unterhaltsberechtigte.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.
Die Verpflichtung ist persönlich und hängt von den finanziellen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen ab. Veränderungen der Einkommens-
Beendigung der Pflicht hängt vom Lebenslauf der Berechtigten ab. Bei Kindern endet sie in der Regel mit