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Unterhaltspflichtige

Unterhaltspflichtige bezeichnet Personen, die gesetzlich verpflichtet sind, Unterhalt zu leisten. Im deutschen Familienrecht umfasst diese Pflicht typischerweise Eltern gegenüber ihren minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Kindern, derzeitige oder frühere Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner sowie in bestimmten Fällen andere pflegebedürftige Angehörige. Die Personen, die Anspruch auf Unterhalt haben, heißen Unterhaltsberechtigte.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.

Die Verpflichtung ist persönlich und hängt von den finanziellen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen ab. Veränderungen der Einkommens-

Beendigung der Pflicht hängt vom Lebenslauf der Berechtigten ab. Bei Kindern endet sie in der Regel mit

Für
Kinder
kommt
häufig
die
Düsseldorfer
Tabelle
als
Orientierung
heran,
ergänzt
durch
individuelle
Umstände.
Beim
Ehegattenunterhalt
werden
Faktoren
wie
der
Lebensstandard
während
der
Ehe,
die
Dauer
der
Ehe
und
die
Erwerbsfähigkeit
berücksichtigt.
Die
Festsetzung
erfolgt
in
der
Regel
durch
gerichtliche
Entscheidung
oder
durch
vertragliche
Vereinbarungen.
oder
Vermögenslage
können
eine
Anpassung
oder
Beendigung
der
Unterhaltszahlungen
rechtfertigen.
Zwangsmaßnahmen
zur
Durchsetzung,
wie
Gehalts-
oder
Vermögenspfändung,
können
bei
Zahlungsverzug
greifen.
der
Selbstständigkeit
bzw.
dem
Abschluss
einer
ersten
Ausbildung
oder
Ausbildung;
bei
getrennten
Ehegatten
hängt
sie
von
der
ehelichen
Lebensgemeinschaft,
der
Erwerbsfähigkeit
beider
Parteien
und
dem
jeweiligen
Bedarf
ab.
In
bestimmten
Fällen,
etwa
bei
dauernder
Erwerbsunfähigkeit,
kann
Unterhalt
fortlaufen.