Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit bezeichnet die dauerhafte oder langfristige Unfähigkeit, durch Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt zu verdienen, bedingt durch gesundheitliche Beeinträchtigungen. Der Begriff wird in deutschsprachigen Rechtsordnungen verwendet, unterscheidet sich jedoch je nach System in Bedeutung und Rechtsfolgen. In der Praxis wird er oft synonym mit Erwerbsminderung oder Arbeitsunfähigkeit verwendet, wobei medizinische, versicherungsrechtliche und arbeitsmarktbezogene Aspekte zusammenwirken.
Deutschland: Im Sozialgesetzbuch VI spricht man von Erwerbsminderung. Es wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden.
Abgrenzungen: Erwerbsunfähigkeit ist nicht identisch mit Arbeitsunfähigkeit, die zeitlich befristet sein kann. Der Grad der Behinderung
Andere Länder: In Österreich wird ein ähnliches Konzept oft als Invaliditätspension bezeichnet; in der Schweiz wird
Verfahren: Betroffene sollten früh medizinische Beratung suchen und Unterlagen für Gutachten sammeln. Rehabilitative Angebote, berufliche Wiedereingliederung