Home

pflegebedürftige

Pflegebedürftige ist ein in Deutschland gebräuchlicher Begriff für Personen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Unterstützung bei der Alltagsbewältigung benötigen. Zugleich bezeichnet er den Personenkreis, der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat. Seit 2017 wird die Pflegebedürftigkeit durch das Pflegegrad-System erfasst; zuvor gab es Pflegestufen.

Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. anderer geeigneter

Ab Pflegegrad ergeben sich Leistungsansprüche. Zu den Leistungen gehören Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige

Der Begriff steht im Kontext des SGB XI, dem gesetzlichen Rahmen der sozialen Pflegeversicherung. Pflegebedürftige können

Stellen.
Dabei
wird
der
Grad
der
Beeinträchtigung
der
Selbstständigkeit
in
mehreren
Bereichen
bewertet,
darunter
Mobilität,
kognitive
Fähigkeiten,
Verhaltensprobleme,
Alltagskompetenzen
und
der
Hilfebedarf
im
täglichen
Leben.
Es
gibt
fünf
Pflegegrade
(1
bis
5);
Pflegegrad
1
kennzeichnet
geringe
Beeinträchtigung,
Pflegegrad
5
den
höchsten
Betreuungsbedarf.
oder
Freunde,
Pflegesachleistungen
durch
professionelle
Pflegedienste,
Zuschüsse
für
Tages-
und
Nachtpflege,
Verhinderungspflege,
Kurzzeitpflege,
Zuschüsse
für
wohnumfeldverbessernde
Maßnahmen
und
weitere
Unterstützungsangebote.
Die
konkreten
Leistungen
variieren
je
nach
Pflegegrad
und
individueller
Situation.
in
stationären
Einrichtungen
leben
oder
zu
Hause
gepflegt
werden;
das
System
zielt
darauf
ab,
Versorgungssicherheit
zu
gewährleisten
und
möglichst
lange
ein
selbstbestimmtes
Leben
in
der
vertrauten
Umgebung
zu
ermöglichen.