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Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, mit denen professionelle Pflegekräfte oder Pflegedienste bezahlt werden. Sie werden als Sachleistungen (in-kind) erbracht und finanzieren Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Im Gegensatz dazu steht das Pflegegeld, das als Barzahlung an pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen geht.

Zu Pflegesachleistungen gehören ambulante Pflege durch zugelassene Pflegedienste, Tages- und Nachtpflege sowie Verhinderungspflege.

Voraussetzungen: Der Pflegebedürftige muss einen anerkannten Pflegegrad haben, üblicherweise Pflegegrad 2 bis 5. Die Höhe der

Nutzung: Der Versicherte wählt einen zugelassenen Leistungsanbieter. Die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zur festgelegten Höchstgrenze

Rechtsgrundlagen: Die Leistungen basieren auf dem Sozialgesetzbuch XI. Es besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Pflegesachleistungen

Sachleistungen
richtet
sich
nach
dem
Pflegegrad
und
wird
regelmäßig
angepasst.
Der
Antrag
erfolgt
bei
der
zuständigen
Pflegekasse.
pro
Monat;
Kosten,
die
darüber
hinaus
entstehen,
müssen
in
der
Regel
vom
Versicherten
oder
den
Angehörigen
getragen
werden.
mit
Pflegegeld
zu
kombinieren,
um
den
individuellen
Versorgungsbedarf
abzudecken.