Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, mit denen professionelle Pflegekräfte oder Pflegedienste bezahlt werden. Sie werden als Sachleistungen (in-kind) erbracht und finanzieren Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Im Gegensatz dazu steht das Pflegegeld, das als Barzahlung an pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen geht.
Zu Pflegesachleistungen gehören ambulante Pflege durch zugelassene Pflegedienste, Tages- und Nachtpflege sowie Verhinderungspflege.
Voraussetzungen: Der Pflegebedürftige muss einen anerkannten Pflegegrad haben, üblicherweise Pflegegrad 2 bis 5. Die Höhe der
Nutzung: Der Versicherte wählt einen zugelassenen Leistungsanbieter. Die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zur festgelegten Höchstgrenze
Rechtsgrundlagen: Die Leistungen basieren auf dem Sozialgesetzbuch XI. Es besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Pflegesachleistungen