Betreuungsbedarf
Betreuungsbedarf bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung den Bedarf an einer rechtlichen Betreuung, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder fortgeschrittenem Alter nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Er wird durch das Betreuungsgericht geprüft und entschieden, ob eine Betreuung notwendig ist, welcher Umfang sinnvoll ist und wer als Betreuer eingesetzt wird.
Rechtlicher Rahmen und Verfahren: Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Wird der Betreuungsbedarf vermutet,
Umfang und Formen der Betreuung: Der Betreuungsbedarf kann als Vollbetreuung oder als eingeschränkte Betreuung ausgestaltet werden.
Alternativen und Vorsorge: Zur Vermeidung oder Reduktion einer gerichtlichen Betreuung empfehlen sich Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, mit
Ziel des Betreuungsrechts ist es, Schutz zu bieten und die Würde sowie die Selbstbestimmung der betroffenen