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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine Leistung der deutschen sozialen Pflegeversicherung (SGB XI), die es ermöglicht, die häusliche Pflege zeitweise zu ersetzen, wenn die pflegende Person verhindert ist. Sie dient dazu, die Versorgung des Pflegebedürftigen auch dann sicherzustellen, wenn der gewohnte Pfleger vorübergehend ausfällt, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder anderer Gründe.

Die Leistung wird von der Pflegekasse gewährt. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkanntes Pflegegrad bzw.

Die Höhe und der Zeitraum: Verhinderungspflege umfasst bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr und kann für bis

Antrag und Nachweise: Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse, idealerweise rechtzeitig vor dem Zeitraum der

Verhinderungspflege kann zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden, etwa zu Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Sie

eine
festgestellte
Pflegebedürftigkeit.
Der
Anspruch
besteht
unabhängig
davon,
ob
der
Ersatz
durch
eine
professionelle
Pflegekraft,
einen
ambulanten
Pflegedienst
oder
durch
eine
andere
geeignete
Person
erfolgt.
zu
sechs
Wochen
Ersatzpflege
genutzt
werden.
Die
Kosten
können
ganz
oder
teilweise
durch
die
Pflegekasse
erstattet
werden,
wobei
der
tatsächliche
Anspruch
von
den
im
Pflegegrad
festgelegten
Bedingungen
abhängt.
Überschreitende
Kosten
können
durch
andere
Finanzierungsmöglichkeiten
gedeckt
werden,
zum
Beispiel
durch
die
Kurzzeitpflege.
Verhinderungspflege
oder
zeitnah
danach.
In
der
Regel
sind
Nachweise
über
die
Verhinderung
(z.
B.
Krankmeldungen)
erforderlich;
je
nach
Einzelfall
können
weitere
Unterlagen
nötig
sein.
ermöglicht
es
pflegenden
Angehörigen,
vorübergehende
Auszeiten
zu
nehmen,
ohne
die
Versorgung
des
Pflegebedürftigen
zu
gefährden.