Verhinderungspflege
Verhinderungspflege ist eine Leistung der deutschen sozialen Pflegeversicherung (SGB XI), die es ermöglicht, die häusliche Pflege zeitweise zu ersetzen, wenn die pflegende Person verhindert ist. Sie dient dazu, die Versorgung des Pflegebedürftigen auch dann sicherzustellen, wenn der gewohnte Pfleger vorübergehend ausfällt, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder anderer Gründe.
Die Leistung wird von der Pflegekasse gewährt. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkanntes Pflegegrad bzw.
Die Höhe und der Zeitraum: Verhinderungspflege umfasst bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr und kann für bis
Antrag und Nachweise: Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse, idealerweise rechtzeitig vor dem Zeitraum der
Verhinderungspflege kann zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden, etwa zu Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Sie