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Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bezeichnet in Deutschland eine Form der stationären oder teilstationären Pflege, die vorübergehend in Anspruch genommen wird. Sie dient dazu, akute Belastungen der pflegenden Angehörigen zu entlasten oder eine notwendige Behandlungs- bzw. Rehabilitationsphase nach einem Krankenhausaufenthalt zu überbrücken. Die Leistungen richten sich an Pflegebedürftige, deren Versorgung vorübergehend nicht zu Hause gesichert werden kann.

Standorte sind spezialisierte Pflegeeinrichtungen mit Kurzzeitpflegeabteilungen oder teilstationäre Einrichtungen. Die Kurzzeitpflege umfasst medizinische und pflegerische Betreuung,

Die Finanzierung erfolgt überwiegend über die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Kostenübernahme deckt festgelegte Höchstbeträge und eine Höchstanzahl

Kurzzeitpflege lässt sich auch mit häuslicher Pflege kombinieren, etwa zur Entlastung der betreuenden Person oder während

Unterstützung
im
Alltag
sowie
soziale
Kontakte.
In
der
Praxis
erfolgt
die
Inanspruchnahme
meist
auf
ärztliche
Verordnung
oder
nach
Antrag
bei
der
Pflegekasse.
von
Tagen
pro
Kalenderjahr;
darüber
hinaus
gehen
Kostenanteile
zu
Lasten
des
Pflegebedürftigen
oder
anderer
Kostenträger.
Die
Beantragung
erfolgt
bei
der
zuständigen
Pflegekasse;
nach
Prüfung
von
Pflegegrad
und
Bedarf
wird
die
Leistung
genehmigt.
Die
Einrichtung
rechnet
die
Kosten
direkt
mit
der
Pflegekasse
ab,
sodass
der
verbleibende
Eigenanteil
zu
entrichten
ist.
einer
Übergangsphase
vor
einer
Rückkehr
nach
Hause.
Im
Unterschied
zur
Tagespflege
handelt
es
sich
um
eine
voll-
oder
teilstationäre
Lösung
über
mehrere
Tage.