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bedürftige

Bedürftige bezeichnet Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigener Kraft sichern können und auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Der Begriff wird sowohl im alltäglichen Sprachgebrauch als auch in der sozialrechtlichen Fachsprache verwendet. In Deutschland begegnet man ihm in Zusammenhang mit Hilfebedarf und Sozialleistungen; je nach Rechtsrahmen lautet die Bezeichnung variierend, zum Beispiel als hilfebedürftige Personen. Bedürftigkeit wird in der Praxis oft anhand von Einkommens- und Vermögensgrenzen, Gesundheitszustand oder familiärer Situation beurteilt, wobei auch subjektive Notlagen berücksichtigt werden können.

Ursachen der Bedürftigkeit sind vielschichtig: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alleinerziehung, geringe Bildungsabschlüsse sowie strukturelle Ungleichheiten. Bestimmte Gruppen

Gesellschaftliche Sicherungssysteme zielen darauf ab, das Existenzminimum zu sichern, Teilhabe zu ermöglichen und Armut zu lindern.

sind
häufiger
betroffen,
darunter
ältere
Menschen,
Alleinerziehende,
Menschen
mit
Behinderungen,
Migrantinnen
und
Migranten
oder
Obdachlose.
Bedürftigkeit
kann
vorübergehend
oder
dauerhaft
auftreten.
In
Deutschland
umfassen
sie
Grundsicherungsleistungen
(z.
B.
Sozialhilfe,
Grundsicherung),
Arbeitslosengeld
II,
Wohngeld
sowie
gesundheits-
und
bildungsspezifische
Unterstützungen.
Debatten
fokussieren
sich
auf
Angemessenheit
der
Leistungen,
den
Zugang
zu
Arbeitsmarktmaßnahmen
und
den
Ausgleich
von
Lebenslagen,
damit
Betroffene
wieder
eigenständig
am
wirtschaftlichen
Leben
teilnehmen
können.