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Unterstützungsleistungen

Unterstützungsleistungen bezeichnet allgemein finanzielle oder in Sachleistungen bereitgestellte Hilfen von staatlichen Stellen, Kommunen, Sozialorganisationen oder anderen Institutionen. Sie dienen dazu, Grundbedürfnisse zu sichern, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und Benachteiligungen zu verringern. Je nach Rechtsordnung können Unterstützungsleistungen unentgeltlich oder bedarfsabhängig gewährt, zeitlich befristet oder dauerhaft sein.

Formen und Beispiele umfassen finanzielle Leistungen wie Grundsicherungs- oder Sozialleistungen, Wohngeld, Kindergeld, Bildung- und Teilhabezuschüsse oder

Verwaltungsweise: In der Praxis werden Unterstützungsleistungen oft durch Sozial- oder Jugendämter, Arbeitsagenturen oder ministerielle Stellen vergeben.

Hinweis: Der Begriff wird in verschiedenen Ländern unterschiedlich verwendet und bezeichnet allgemein Hilfen zur Existenzsicherung, Teilhabe

Pflege-
und
Zuschüsse
zu
besonderen
Bedarfen.
In-kind-Leistungen
umfassen
betreuende
und
pflegerische
Dienste,
Leistungen
zur
Rehabilitation
und
Integration
in
Ausbildung
oder
Arbeit,
Hilfsmittel
wie
Rollstühle
oder
technische
Hilfen
sowie
Wohn-
und
Teilhabeförderungen.
Öffentliche
Fördermittel
können
auch
an
Organisationen,
Vereine
oder
Institutionen
gehen,
die
soziale,
kulturelle
oder
wirtschaftliche
Zwecke
unterstützen.
Voraussetzungen
können
Einkommen-
oder
Vermögensgrenzen,
Wohnsitz,
Alter,
Behinderung
oder
der
Status
von
Ausbildung
bzw.
Erwerbstätigkeit
umfassen.
Anträge,
Bescheide,
regelmäßige
Überprüfungen
und
Rechtsmittel
gehören
häufig
zum
Prozess.
Die
Leistungen
können
einzeln
oder
als
Teil
von
Programmen
gewährt
werden
und
beruhen
auf
jeweiligen
Rechtsgrundlagen,
Zeiträumen
und
Finanzierung.
und
Rehabilitation
im
Sozial-
und
Sozialhilferecht.
Debatten
betreffen
Angemessenheit,
Zugangsgerechtigkeit,
Verwaltungsaufwand
und
mögliche
Anreizwirkungen.