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Unterhaltsvorschussgesetz

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das Alleinerziehenden Unterhaltsvorschuss gewährt, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Zahlungen erfolgen durch die Jugendämter als Träger der Jugendhilfe. Ziel ist es, das finanzielle Wohlergehen des Kindes sicherzustellen, auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil ausfällt oder nicht zahlt.

Zugangsvoraussetzungen: Das Kind muss einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil haben. In der Regel erhält der

Höhe und Dauer: Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes und ist in

Verwaltung und Rechtslage: Die Zuständigkeit liegt bei dem örtlichen Jugendamt, das den Anspruch prüft, bewilligt und

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sorgeberechtigte
Elternteil
den
Vorschuss.
Das
Kind
ist
gewöhnlich
bis
18
Jahre
alt;
unter
bestimmten
Voraussetzungen,
z.
B.
wenn
es
sich
in
Schulausbildung
oder
Berufsausbildung
befindet,
kann
der
Anspruch
bis
21
Jahre
fortbestehen.
Der
Antragsteller
muss
in
der
Regel
seinen
Wohnsitz
in
Deutschland
haben;
Einkommen
und
Vermögen
des
Antragstellers
können
die
Höhe
beeinflussen.
Der
unterhaltspflichtige
Elternteil
muss
den
Unterhalt
nicht
bzw.
nicht
in
ausreichendem
Maß
zahlen.
festgelegten
Tabellen
angegeben.
Die
Leistung
wird
monatlich
gezahlt
und
endet,
wenn
der
andere
Elternteil
regelmäßig
Unterhalt
leistet
oder
das
Kind
das
Alters-
oder
Ausbildungsende
erreicht.
Der
UVG-Vorschuss
dient
als
vorübergehende
Zahlung;
der
unterhaltspflichtige
Elternteil
muss
dem
Staat
ggf.
den
Betrag
erstatten,
wenn
er
später
Unterhalt
zahlt.
auszahlt.
Das
Gesetz
wurde
im
Laufe
der
Zeit
angepasst,
einschließlich
Änderungen
zur
Verlängerung
der
Altersgrenze
und
zur
Höhe
der
Leistungen.
Es
bildet
eine
zentrale
Säule
der
Kinder-
und
Sozialleistung
in
Deutschland.