Unterhaltsvorschussgesetz
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das Alleinerziehenden Unterhaltsvorschuss gewährt, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Zahlungen erfolgen durch die Jugendämter als Träger der Jugendhilfe. Ziel ist es, das finanzielle Wohlergehen des Kindes sicherzustellen, auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil ausfällt oder nicht zahlt.
Zugangsvoraussetzungen: Das Kind muss einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil haben. In der Regel erhält der
Höhe und Dauer: Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes und ist in
Verwaltung und Rechtslage: Die Zuständigkeit liegt bei dem örtlichen Jugendamt, das den Anspruch prüft, bewilligt und
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