Umweltgründen
Umweltgründen bezeichnet in der deutschen Rechts- und Verwaltungssprache Gründe, die sich auf den Schutz der Umwelt stützen. Sie dienen dazu, Entscheidungen, Genehmigungen oder Rechtsakte zu rechtfertigen oder zu verlangen, wenn Umweltbelange berührt sind. Umweltgründe können sich auf den Schutz von Luft, Wasser, Boden, Biodiversität, Klima, Lärmbelastung und Landschaft auswirken und umfassen sowohl gesetzlich festgelegte Anforderungen als auch einschlägige Bewertungsverfahren.
Anwendungsfelder finden sich in der Bauleitplanung, bei Genehmigungsverfahren sowie in Umweltverträglichkeitsprüfungen, Naturschutz- und Landschaftspflegeverfahren, Förderentscheidungen und
Rechtsgrundlagen umfassen EU-Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung, die in nationales Recht umgesetzt wurden, sowie zentrale deutsche Regelwerke wie
Abwägung: Entscheidungen berücksichtigen Umweltgründe im Rahmen einer Abwägung mit übrigen öffentlichen und privaten Interessen. Die Berücksichtigung
Siehe auch: Umweltverträglichkeitsprüfung, Naturschutz, Umweltrecht, Umweltfolgenabschätzung.