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Umweltgründen

Umweltgründen bezeichnet in der deutschen Rechts- und Verwaltungssprache Gründe, die sich auf den Schutz der Umwelt stützen. Sie dienen dazu, Entscheidungen, Genehmigungen oder Rechtsakte zu rechtfertigen oder zu verlangen, wenn Umweltbelange berührt sind. Umweltgründe können sich auf den Schutz von Luft, Wasser, Boden, Biodiversität, Klima, Lärmbelastung und Landschaft auswirken und umfassen sowohl gesetzlich festgelegte Anforderungen als auch einschlägige Bewertungsverfahren.

Anwendungsfelder finden sich in der Bauleitplanung, bei Genehmigungsverfahren sowie in Umweltverträglichkeitsprüfungen, Naturschutz- und Landschaftspflegeverfahren, Förderentscheidungen und

Rechtsgrundlagen umfassen EU-Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung, die in nationales Recht umgesetzt wurden, sowie zentrale deutsche Regelwerke wie

Abwägung: Entscheidungen berücksichtigen Umweltgründe im Rahmen einer Abwägung mit übrigen öffentlichen und privaten Interessen. Die Berücksichtigung

Siehe auch: Umweltverträglichkeitsprüfung, Naturschutz, Umweltrecht, Umweltfolgenabschätzung.

gerichtlichen
Auseinandersetzungen.
Umweltgründe
dienen
häufig
als
Maßstab
oder
Pflichtkriterien
für
die
Zulässigkeit
oder
Ausgestaltung
von
Projekten.
das
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
(UVPG),
das
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
und
das
Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG).
Umweltgründe
können
sich
auch
aus
Schutzgebieten,
Naturschutzgebieten
oder
weiteren
schutzrelevanten
Regelungen
ergeben.
muss
nachvollziehbar,
verhältnismäßig
und
rechtskonform
erfolgen,
um
eine
ausgewogene
Beurteilung
zu
ermöglichen.