Transitgeschäft
Transitgeschäft bezeichnet eine Handelsform, bei der Waren während ihres Transports zwischen Herkunfts- und Bestimmungsland verkauft oder vermittelt werden. Der Handel wird typischerweise durch Zwischenhändler oder Vermittler organisiert, der den Kauf, die Lieferung und die Abrechnung koordiniert. In vielen Fällen bleibt die Ware während des Transports im Besitz oder unter der Kontrolle des Zwischenhändlers, bis sie den Bestimmungsort erreicht; das Eigentums- und Risikoverhältnis wird vertraglich festgelegt.
Typische Strukturen sind der Durchlaufhandel, bei dem die Ware durch den Transitstaat geleitet wird und der
Rechtlich fallen Transitgeschäfte in den Bereich des Handels- und Zollrechts. Wichtige Punkte sind die Dokumentation, Zahlungs-
Historisch spielte das Transitgeschäft eine Rolle im Grenz- und Zwischenhandel, besonders bei Rohstoffen wie Metall, Öl