Terminverträgen
Terminverträge bezeichnet Verträge, deren Leistungszeitraum oder Lieferung an ein festes Datum gebunden ist. Sie enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine Verlängerung oder Neugestaltung vereinbart wird. In der Praxis finden sich Terminverträge in verschiedenen Bereichen: als befristete Arbeitsverträge, als befristete Liefer- oder Serviceverträge in Beschaffung und Handel sowie im Finanzwesen als Terminkontrakte wie Forwards oder Futures, die eine Lieferung oder Abnahme eines Vermögenswerts zu einem heute festgelegten Preis zu einem zukünftigen Termin regeln.
In der Arbeitswelt gelten befristete Arbeitsverträge in Deutschland grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das Teilzeit-
Im Handel und in der Beschaffung umfassen Terminverträge oft Liefer- oder Dienstleistungsverträge mit fixem Start- und
Zusammengefasst bieten Terminverträge Planungssicherheit und Risikomanagement, erfordern aber klare vertragliche Regelungen zu Laufzeit, Kündigung, Verlängerung und