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Terminverträgen

Terminverträge bezeichnet Verträge, deren Leistungszeitraum oder Lieferung an ein festes Datum gebunden ist. Sie enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine Verlängerung oder Neugestaltung vereinbart wird. In der Praxis finden sich Terminverträge in verschiedenen Bereichen: als befristete Arbeitsverträge, als befristete Liefer- oder Serviceverträge in Beschaffung und Handel sowie im Finanzwesen als Terminkontrakte wie Forwards oder Futures, die eine Lieferung oder Abnahme eines Vermögenswerts zu einem heute festgelegten Preis zu einem zukünftigen Termin regeln.

In der Arbeitswelt gelten befristete Arbeitsverträge in Deutschland grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das Teilzeit-

Im Handel und in der Beschaffung umfassen Terminverträge oft Liefer- oder Dienstleistungsverträge mit fixem Start- und

Zusammengefasst bieten Terminverträge Planungssicherheit und Risikomanagement, erfordern aber klare vertragliche Regelungen zu Laufzeit, Kündigung, Verlängerung und

und
Befristungsgesetz
regelt,
unter
welchen
Umständen
eine
Befristung
gerechtfertigt
ist,
und
oft
ist
eine
Befristung
ohne
sachlichen
Grund
auf
eine
maximale
Dauer
von
24
Monaten
beschränkt,
mit
möglichen
Verlängerungen.
Befristete
Anstellungen
sollen
vor
allem
vorübergehende
Personalbedarfe,
Projekte
oder
Vertretungen
abdecken.
Unbefristete
Anstellungen
werden
dadurch
rechtlich
bevorzugt,
sofern
kein
berechtigter
Grund
für
die
Befristung
besteht.
Enddatum.
Im
Finanzwesen
dienen
Terminkontrakte
der
Absicherung
oder
Spekulation:
Forwards
und
Futures
verpflichten
die
Parteien,
einen
Vermögenswert
zu
einem
bestimmten
Preis
an
einem
festgelegten
Termin
zu
kaufen
bzw.
zu
verkaufen.
Diese
Verträge
tragen
Gegenparteirisiko,
Preis-
und
Margerisiken
und
unterscheiden
sich
durch
Handelbarkeit
(OTC
versus
börsengehandelte
Instrumente).
möglichen
Ausnahmen.