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Gegenparteirisiko

Gegenparteirisiko bezeichnet das Risiko, dass eine Gegenpartei einer finanziellen Transaktion ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es tritt insbesondere bei nicht börsengehandelten OTC-Geschäften wie Derivaten, Repogeschäften, Wertpapierleihen und Kreditverkäufen auf, kann aber auch bei standardisierten Transaktionen bestehen bleiben. Das Risiko ergibt sich aus der Möglichkeit eines Ausfalls oder einer Zahlungsunfähigkeit der Gegenpartei sowie aus Verzögerungen bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen.

Zur Messung der Gegenparteirisiko-Größe verwenden Banken Größen wie Exposure at Default (EAD), Wahrscheinlichkeit des Ausfalls (Probability

Zur Risikominderung werden Sicherheiten (Collateral), Nettoforderungen (Netting) und rechtlich durchsetzbare Rahmenverträge (ISDA Master Agreement, CSA) eingesetzt.

Gegenparteirisiko ist für Banken, Investoren und Finanzdienstleister ein zentrales Thema in der Preisbildung, Kapitalallokation und Risikosteuerung.

of
Default,
PD)
und
Verlustquote
bei
Ausfall
(Loss
Given
Default,
LGD).
Im
Derivatehandel
führt
Gegenparteirisiko
oft
zur
Kreditwertanpassung
(CVA),
die
den
erwarteten
Verlust
aufgrund
eines
Gegenpartei-Ausfalls
widerspiegelt.
Basel
III
setzt
hierfür
Anforderungen
an
das
Kreditrisiko
der
Gegenpartei
(CCR),
mit
Standardansätzen
oder
internen
Modellen
(IMM).
CCPs
mindern
CCR
durch
zentrale
Abwicklung.
Der
Einbezug
zentraler
Gegenparteien
(CCP)
in
der
Abwicklung
von
Derivaten
reduziert
das
Ausfallrisiko.
Darüber
hinaus
dienen
Margins,
Kreditlimits,
Bonitätsprüfungen
und
Diversifikation
der
Begrenzung
der
Exponierung
gegenüber
einzelnen
Gegenparteien.
Die
Risikosteuerung
erfolgt
durch
regelmäßiges
Monitoring,
Stressszenarien
und
Adressierung
von
Risikokonzentrationen.
Es
betrifft
OTC-Derivate,
Repo-Transaktionen,
Wertpapierleihe
und
andere
bilanzielle
Engagements.
Gegenmaßnahmen
zielen
darauf
ab,
Expositionen
zeitnah
zu
reduzieren
und
die
Wahrscheinlichkeit
eines
Ausfalls
zu
minimieren.