Gegenparteirisiko
Gegenparteirisiko bezeichnet das Risiko, dass eine Gegenpartei einer finanziellen Transaktion ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es tritt insbesondere bei nicht börsengehandelten OTC-Geschäften wie Derivaten, Repogeschäften, Wertpapierleihen und Kreditverkäufen auf, kann aber auch bei standardisierten Transaktionen bestehen bleiben. Das Risiko ergibt sich aus der Möglichkeit eines Ausfalls oder einer Zahlungsunfähigkeit der Gegenpartei sowie aus Verzögerungen bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen.
Zur Messung der Gegenparteirisiko-Größe verwenden Banken Größen wie Exposure at Default (EAD), Wahrscheinlichkeit des Ausfalls (Probability
Zur Risikominderung werden Sicherheiten (Collateral), Nettoforderungen (Netting) und rechtlich durchsetzbare Rahmenverträge (ISDA Master Agreement, CSA) eingesetzt.
Gegenparteirisiko ist für Banken, Investoren und Finanzdienstleister ein zentrales Thema in der Preisbildung, Kapitalallokation und Risikosteuerung.