Einbezug
Einbezug bezeichnet den Prozess, bei dem Elemente in einen Prozess, eine Entscheidung, eine Berechnung oder einen Vertrag einbezogen oder berücksichtigt werden. Der Begriff stammt vom Verb einbeziehen; das Präfix ein- signalisiert, dass etwas in einen Gesamtkontext aufgenommen wird. In der Praxis wird der Einbezug als formale oder informelle Berücksichtigung von Faktoren verstanden, die für das betreffende Vorhaben relevant sind.
- Statistik und Wirtschaft: Faktoren werden in Modelle oder Kosten-Nutzen-Analysen einbezogen, um eine realistischere Bewertung zu ermöglichen.
- Informationstechnologie und Datenhaltung: Externe Datenquellen oder Systeme werden in Prozesse integriert, was den Einbezug von Daten
- Politik, Management und Recht: Stakeholder, Betroffene oder relevante Regelungen können in Entscheidungsprozesse oder Vertragsentwürfe einbezogen werden.
- Alltagssprache: Umgangssprachlich spricht man von Einbezug, wenn man etwas in eine Überlegung oder Planung mit einbezieht.
Beziehungen zu verwandten Begriffen
Der Begriff ist eng verwandt mit Einbeziehung und Berücksichtigung. Während Einbeziehung oft den aktiven Prozess des
Der Einbezug leitet sich von dem Verb einbeziehen ab; das Präfix ein- verweist darauf, dass etwas in