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Repogeschäften

Repogeschäften bezeichnet Handelsbetriebe, die Produkte anbieten, die Markenware imitieren oder Kopien bekannter Marken darstellen. Typische Segmente sind Kleidung, Schuhe, Taschen, Uhren, Elektronik und andere Accessoires. Die Bezeichnung wird häufig verwendet, um Geschäfte zu beschreiben, die günstigere Replikate statt originaler Markenware verkaufen, sowohl in physischen Läden als auch in Online-Shops und auf Marktplätzen. Der Begriff ist im deutschsprachigen Raum gängig, insbesondere im Zusammenhang mit dem Graumarkt.

Rechtlich handelt es sich bei vielen Angeboten in Repogeschäften um Verstöße gegen Markenrechte. Der Verkauf, Vertrieb

Angebot und Risiken unterscheiden Repogeschäfte von legalen Handelsformen. Verkäufer werben oft mit niedrigen Preisen oder „Style‑Alternativen“,

Zusammenfassung: Repogeschäfte konzentrieren sich auf Kopien oder Fälschungen bekannter Marken, stehen meist unter rechtlichem Druck und

oder
die
Einfuhr
von
Fälschungen
kann
zivil-
und
strafrechtliche
Konsequenzen
nach
sich
ziehen.
In
Deutschland
greifen
unter
anderem
Markenrecht,
das
Gesetz
gegen
den
unlauteren
Wettbewerb
(UWG)
sowie
gegebenenfalls
Urheberrecht
und
Produktsicherheitsvorschriften.
Behörden
wie
Zoll
oder
Staatsanwaltschaften
führen
Kontrollen
durch.
Verbraucherinnen
und
Verbraucher,
die
counterfeit
goods
erwerben,
tragen
potenziell
Risiken
bezüglich
Gewährleistung,
Garantie
und
Produktsicherheit.
doch
die
Herkunft
der
Ware
ist
häufig
unklar.
Indikatoren
für
Fälschungen
können
minderwertige
Verarbeitung,
abweichende
Logos,
fehlende
Originalverpackung,
fehlende
Seriennummern
oder
Zertifizierungen
sowie
ungewöhnliche
Bezugsquellen
oder
stark
reduzierte
Preise
sein.
Käuferinnen
und
Käufer
sollten
sich
auf
offizielle
Kanäle
verlassen,
wie
autorisierte
Händler
oder
offizielle
Markenstores,
um
Qualität,
Garantie
und
Rechtskonformität
sicherzustellen.
bergen
für
Käuferinnen
und
Käufer
Qualitäts-
und
Rechtsrisiken.