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Teilzeitsmodelle

Teilzeitsmodelle umfassen Arbeitszeitarrangements, bei denen Beschäftigte deutlich weniger Stunden pro Woche arbeiten als in Vollzeit üblich. Sie dienen der besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und persönlichen Zielen und können dauerhaft oder zeitweise gelten. Teilzeitsmodelle werden in der Regel durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Absprachen geregelt und richten sich nach den Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Gängige Formen sind Teilzeitarbeit (reduzierte Wochenarbeitszeit; Lohn und Sozialleistungen passen sich anteilig an), Jobsharing (eine Vollzeitstelle

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland schützt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Arbeitnehmer, die Teilzeit wünschen; Arbeitgeber müssen

Praxis: Teilzeitsmodelle können Zufriedenheit, Bindung und Produktivität erhöhen, bringen aber auch Abstimmungsbedarf, mögliche Mehrarbeit in der

wird
von
zwei
oder
mehr
Personen
geteilt),
Altersteilzeit
(Übergang
in
den
Ruhestand
in
reduzierter
Stundenzahl),
Bildungsteilzeit
(zeitliche
Reduktion
zur
Weiterbildung)
sowie
Lebensarbeitszeitkonten
(Guthaben
für
künftige
Teilzeiten
oder
Ruhen).
Die
konkrete
Umsetzung
variiert
je
nach
Branche,
Unternehmen
und
geltenden
Vereinbarungen.
Anträge
regelmäßig
prüfen.
Tarifverträge
und
Betriebsvereinbarungen
können
zusätzliche
Bestimmungen
enthalten.
Die
Lohnhöhe
und
Sozialleistungen
richten
sich
in
der
Regel
nach
der
tatsächlich
geleisteten
Arbeitszeit.
Organisation
und
ggf.
höhere
Verwaltungskosten
mit
sich.
Eine
erfolgreiche
Umsetzung
erfordert
transparente
Kommunikation,
klare
Aufgabenverteilung
und
regelmäßige
Prüfung
der
Arbeitslast.