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Teilzeitquote

Die Teilzeitquote bezeichnet den Anteil von Teilzeitbeschäftigten an der Gesamtheit der Erwerbstätigen oder der Beschäftigten. Teilzeitbeschäftigte arbeiten regelmäßig weniger Stunden pro Woche als ein in Vollzeit übliches Arbeitsvolumen. Die Größe wird üblicherweise als Prozentsatz angegeben und kann je nach zugrunde gelegter Bezugsgröße variieren.

Berechnung: Typische Formeln lauten: Teilzeitquote = (Anzahl der Teilzeitbeschäftigten / Anzahl der Erwerbstätigen) × 100. Häufig wird auch

Rechtlicher Hintergrund: In Deutschland regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) den Anspruch auf Teilzeitarbeit. Arbeitnehmer mit

Bedeutung und Trends: Die Teilzeitquote spiegeltFlexibilität des Arbeitsmarkts wider, ist aber oft geschlechtsspezifisch geprägt: Frauen arbeiten

Einschränkungen: Unterschiedliche Definitionen von Teilzeit und unterschiedliche Bezugsgrößen erschweren länderübergreifende Vergleiche.

die
Teilzeitquote
der
Beschäftigten
an
allen
Beschäftigten
gemessen.
Zuverlässige
Daten
stammen
aus
Arbeitsmarktstatistiken
von
Quellen
wie
Destatis
oder
dem
Institut
für
Arbeitsmarkt-
und
Berufsforschung
(IAB).
Die
definitorischen
Grenzwerte
für
„Teilzeit“
können
je
nach
Statistik
variieren
(z.
B.
weniger
als
30
Wochenstunden;
in
anderen
Kontexten
auch
weniger
als
Vollzeit
in
der
jeweiligen
Branche).
mindestens
sechs
Monaten
Betriebszugehörigkeit
können
eine
Verringerung
der
Arbeitszeit
beantragen;
der
Arbeitgeber
kann
den
Antrag
unter
bestimmten
Bedingungen
ablehnen.
Das
Gesetz
dient
unter
anderem
der
Förderung
von
Vereinbarkeit
von
Familie
und
Beruf
und
der
Gleichstellung
der
Geschlechter.
häufiger
in
Teilzeit
als
Männer.
Sie
variiert
nach
Branche,
Alter,
Region
und
Betriebsgröße
und
hat
Auswirkungen
auf
Karrierewege,
Einkommen
und
Rentenansprüche.