Tatbestandsgefüge
Tatbestandsgefüge bezeichnet in der Rechtswissenschaft die strukturierte Gliederung eines Straftatbestandes. Es beschreibt, welche Merkmale erfüllt sein müssen, damit eine Straftat vorliegt, und wie diese Merkmale zueinander in Beziehung stehen. Typischerweise umfasst das Tatbestandsgefüge den objektiven Tatbestand (Tathandlung, Taterfolg, Kausalität, weitere Merkmale), den subjektiven Tatbestand (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) sowie die Rechtsfolgen im Bereich Rechtswidrigkeit und Schuld. Daneben spielen die rechtlich maßgeblichen Voraussetzungen eine Rolle, die bestimmen, ob ein Verhalten überhaupt strafbar ist.
Der objektive Tatbestand regelt, welches äußere Geschehen strafrechtlich relevant ist, etwa die Handlung, den Erfolg und
In der Praxis dient das Tatbestandsgefüge der systematischen Analyse von Straftatbeständen: Es hilft, Sachverhalte eindeutig einem