Strafrechtslehre
Strafrechtslehre ist die Theorie des Strafrechts, die sich mit dem Aufbau, der Rechtfertigung und den Grenzen strafrechtlicher Verantwortung befasst. In der germanistischen Rechtswissenschaft dient sie als zentrale epistemische Grundlage des materiellen Strafrechts und verbindet systematische Analyse mit normativen Fragen. Typischerweise wird zwischen dem Allgemeinen Teil und dem Besonderen Teil unterschieden. Der Allgemeine Teil untersucht die Grundstruktur eines Straftatbestandes, zu der Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld gehören, sowie weitere Konstrukte wie Versuch, Teilnahme, Rechtsfolgen und andere Grundformen der Verantwortlichkeit. Der Besondere Teil wendet diese allgemeinen Prinzipien auf die einzelnen Delikte an.
Die Strafrechtslehre geht über das bloße Auswendiglernen von Rechtsnormen hinaus und fragt nach der Rechtfertigung und
Historisch ist die Strafrechtslehre eng mit der deutschen Rechtsphilosophie verbunden und von Denktraditionen wie dem Kantianismus,