Straftatbeständen
Straftatbestände bezeichnet in der deutschen Strafrechtsordnung die gesetzlich festgelegten Konstellationen von Tatsachen und Rechtsverhältnissen, die die Strafbarkeit einer Handlung begründen. Sie bilden die konkrete Rechtsnorm, anhand derer geprüft wird, ob eine bestimmte Handlung einen Straftatbestand erfüllt. Die Strafbarkeit richtet sich nach dem jeweiligen Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB) oder anderer Strafgesetze, die unterschiedliche Tatbestände definieren.
Ein Straftatbestand gliedert sich typischerweise in objektiven und subjektiven Tatbestand. Der objektive Tatbestand umfasst die äußerlichen
Nach dem Tatbestand prüfen die Rechtsordnung Rechtswidrigkeit und Schuld. Rechtswidrigkeit wird durch Rechtsfertigungsgründe ausgeschlossen (z. B.
In der Praxis gibt es einfache, qualifizierte oder abstrakte Straftatbestände, die unterschiedliche Strafrahmen und Voraussetzungen vorsehen.