Seerechtsabkommen
Seerechtsabkommen bezeichnet internationale Abkommen, die die Rechtsordnung der Meere und Küsten regeln. Sie betreffen Souveränität und Nutzungsrechte, Schiffahrt, Fischerei, Meeresforschung, Umwelt- und Ressourcenschutz sowie die Streitbeilegung. Die zentrale Referenz ist das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS). Von 1982 verabschiedet, trat es 1994 in Kraft und codifiziert viel von Völkergewohnheitsrecht. Es definiert Rechtsräume wie Binnengewässer, Küstenmeer bis 12 Seemeilen, angrenzende Zone, ausschließliche Wirtschaftszone bis 200 Seemeilen und Kontinentalschelf. Es regelt Freiheit der Navigation und des Luftraums, Nutzung der Ressourcen, Umweltvorschriften, Meeresforschung sowie die Streitbeilegung durch ITLOS oder Schiedsgerichte.
Neben UNCLOS existieren regionale und thematische Seerechtsabkommen: Umweltverträge wie die Barcelonakonvention (Mittelmeer), HELCOM (Ostsee) und OSPAR
Wirkung und Bedeutung: Seerechtsabkommen schaffen Rechtsklarheit für Staaten, Schifffahrt, Fischerei und Umweltschutz; Verstöße werden durch nationale