Fischereirechten
Fischereirechte bezeichnet die rechtlichen Ansprüche, die das Recht zum Fangen von Fischen in bestimmten Gewässern begründen. Sie umfassen Zugangsrechte zu Fanggründen, Nutzungsrechte an den Ressourcen sowie Pflichten wie Schonzeiten, Mindestmaße und Meldepflichten. Je nach Rechtsordnung können Fischereirechte an geografische Gebiete gebunden sein, etwa Küstengewässer, Hoheitsgewässer oder die Ausschließliche Wirtschaftszone (EEZ). Die Rechte können persönlich, firmenbezogen oder gemeinschaftlich ausgestaltet sein.
Unter den Fischereirechten unterscheiden Fachsprachlich oft zwischen Lizenzen (Erlaubnis zum Fischen), Konzessionen (zeitlich begrenzte oder räumlich
Die Zuteilung erfolgt durch staatliche Stellen oder Fischereiorganisationen und basiert häufig auf historischen Fangmengen, Bootskapazität, Artenschutzkriterien
Auf nationaler Ebene bilden Fischereirechte den Kern des Fischereirechts; in der Europäischen Union werden sie ergänzend