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Mindestmaße

Mindestmaße ist ein Begriff aus dem Bau- und Produktbereich, der die kleinst zulässigen Abmessungen von Räumen, Durchgängen, Bauteilen oder Produkten bezeichnet, die gesetzlich, normativ oder vertraglich vorgeschrieben sind. Zweck ist es, Sicherheit, Nutzbarkeit, Barrierefreiheit und Funktionalität zu gewährleisten sowie eine einheitliche Planungs- und Fertigungsgrundlage zu schaffen.

Anwendungsbereiche sind Architektur und Städtebau (Raum- und Durchgangsmaße), Bauordnungen und technische Normen, barrierefreies Bauen, Verkehrs- und

Durchsetzung erfolgt im Planungs- und Genehmigungsverfahren, in der Bauüberwachung und durch Abnahmeprüfungen. Abweichungen von Mindestmaßen können

Typische Beispiele für Mindestmaße betreffen Durchgangsbreiten und Türöffnungen, Abmessungen von Treppenstufen, Raumgrößen für bestimmte Nutzungen, Wendekreise

Infrastrukturbau
sowie
Hersteller-
und
Produktdesign.
Die
konkreten
Werte
ergeben
sich
aus
Normen,
Regelwerken
(z.
B.
DIN-Normen,
europäische
oder
nationale
Vorschriften)
und
vertraglichen
Vereinbarungen.
Die
Mindestmaße
variieren
je
nach
Nutzungszweck,
Gebäudetyp
und
Bauart.
zulässig
sein,
wenn
alternative
Lösungen
nachweislich
die
gleichen
oder
höhere
Standards
in
Sicherheit,
Nutzbarkeit
oder
Rechtskonformität
erfüllen.
für
Rollstühle
oder
Stellflächen
sowie
Abmessungen
von
Sanitär-
und
Funktionsbereichen.
Da
sie
fach-
und
rechtsgebietsabhängig
festgelegt
sind,
orientiert
sich
die
Praxis
an
aktuell
gültigen
Normen
und
örtlichen
Vorschriften.