Mindestmaße
Mindestmaße ist ein Begriff aus dem Bau- und Produktbereich, der die kleinst zulässigen Abmessungen von Räumen, Durchgängen, Bauteilen oder Produkten bezeichnet, die gesetzlich, normativ oder vertraglich vorgeschrieben sind. Zweck ist es, Sicherheit, Nutzbarkeit, Barrierefreiheit und Funktionalität zu gewährleisten sowie eine einheitliche Planungs- und Fertigungsgrundlage zu schaffen.
Anwendungsbereiche sind Architektur und Städtebau (Raum- und Durchgangsmaße), Bauordnungen und technische Normen, barrierefreies Bauen, Verkehrs- und
Durchsetzung erfolgt im Planungs- und Genehmigungsverfahren, in der Bauüberwachung und durch Abnahmeprüfungen. Abweichungen von Mindestmaßen können
Typische Beispiele für Mindestmaße betreffen Durchgangsbreiten und Türöffnungen, Abmessungen von Treppenstufen, Raumgrößen für bestimmte Nutzungen, Wendekreise