Rezepturwechsel
Rezepturwechsel bezeichnet den Prozess, bei dem ein Patient von einem verschriebenen Arzneimittel auf ein anderes umgestellt wird, das dieselbe therapeutische Wirkung erzielt, jedoch möglicherweise eine andere Wirkstoffform, Dosierung oder Darreichungsform aufweist. Dieser Wechsel kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, etwa wegen Unverträglichkeiten, Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, Kostengründen oder wenn ein Wirkstoff nicht mehr verfügbar ist. Ein Rezepturwechsel wird in der Regel von Ärzten, Apothekern oder anderen medizinischen Fachkräften initiiert und erfordert eine sorgfältige Abwägung, um die Wirksamkeit und Sicherheit für den Patienten zu gewährleisten.
In Deutschland regelt die Arzneimittelrechtliche Praxiskommission (AMPK) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Bedingungen
Ein Rezepturwechsel sollte immer dokumentiert und dem Patienten sowie den behandelnden Ärzten mitgeteilt werden. Besonders bei