Resturlaubsanspruch
Resturlaubsanspruch bezeichnet den Anteil des jährlichen, bezahlten Urlaubs, der bei einem Arbeitnehmer noch nicht genommen wurde. Er entsteht mit dem Jahresurlaub und steigt mit der Beschäftigungsdauer; häufig wird er durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung genauer geregelt.
Rechtsgrundlage ist in Deutschland das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Die gesetzliche Mindesturlaubsdauer beträgt bei einer Fünftagewoche 20 Tage
Übertragung und Fristen: Eine Übertragung des Resturlaubs in das nächste Kalenderjahr ist nur zulässig, wenn dringende
Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Wird das Arbeitsverhältnis beendet, muss der Resturlaub in der Regel abgegolten, also finanziell
Praktische Hinweise: Arbeitnehmer sollten ihren Urlaubsbedarf frühzeitig planen und Urlaub beantragen; Arbeitgeber sollten Urlaub fair und