Resturlaub
Resturlaub bezeichnet den noch nicht genommenen Anteil des jährlichen Erholungsurlaubs eines Arbeitnehmers. In Deutschland regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) den Anspruch, ergänzt durch Tarifverträge und Arbeitsverträge. Der konkrete Umfang des Resturlaubs ergibt sich aus dem laufenden Arbeitsverhältnis und dem im Jahr geltenden Urlaubsanspruch.
Resturlaub wird in der Regel durch den Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer genommen. Der Arbeitgeber
Übertragung und Verfall: Grundsätzlich soll Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Unter bestimmten Umständen, etwa Krankheit,
Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht in der Regel ein Anspruch auf Auszahlung