Reputationsschutz
Reputationsschutz bezeichnet die Gesamtheit von Maßnahmen zur Wahrung des guten Rufs einer Person oder Organisation gegenüber Dritten. Er umfasst rechtliche, kommunikations- und technikbasierte Instrumente, um Rufschädigungen durch falsche Behauptungen, Verleumdungen, üble Nachrede oder invasive Berichte zu verhindern, zu klären oder zu berichtigen. Ziel ist es, das Ansehen bei Kunden, Partnern, Nutzern und der Öffentlichkeit zu schützen.
Im deutschen Recht wird der Reputationsschutz überwiegend durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Zivilrechtlich greifen Unterlassungs- und
Praktisch umfasst Reputationsschutz Monitoring von Medien- und Social-Media-Quellen, Krisenkommunikation, rechtliche Schritte gegen Verletzer, Unterlassungs- und Schadensersatzklagen
Limitationen: Reputationsschutz muss eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Meinungsfreiheit ermöglichen. Nicht jeder identifizierbare Inhalt ist rechtswidrig