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Reputationsschutz

Reputationsschutz bezeichnet die Gesamtheit von Maßnahmen zur Wahrung des guten Rufs einer Person oder Organisation gegenüber Dritten. Er umfasst rechtliche, kommunikations- und technikbasierte Instrumente, um Rufschädigungen durch falsche Behauptungen, Verleumdungen, üble Nachrede oder invasive Berichte zu verhindern, zu klären oder zu berichtigen. Ziel ist es, das Ansehen bei Kunden, Partnern, Nutzern und der Öffentlichkeit zu schützen.

Im deutschen Recht wird der Reputationsschutz überwiegend durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Zivilrechtlich greifen Unterlassungs- und

Praktisch umfasst Reputationsschutz Monitoring von Medien- und Social-Media-Quellen, Krisenkommunikation, rechtliche Schritte gegen Verletzer, Unterlassungs- und Schadensersatzklagen

Limitationen: Reputationsschutz muss eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Meinungsfreiheit ermöglichen. Nicht jeder identifizierbare Inhalt ist rechtswidrig

Schadensersatzansprüche
nach
§§
823
BGB,
1004
BGB,
sowie
Berichtigung
oder
Widerruf.
Strafrechtlich
kommen
Beleidigung
(§
185
StGB),
Üble
Nachrede
(§
186
StGB)
und
Verleumdung
(§
187
StGB)
in
Betracht.
Im
EU-Kontext
spielen
Datenschutzrecht
(DSGVO),
Informationsfreiheit
und
Presserecht
eine
Rolle,
etwa
Rechte
auf
Löschung
(Art.
17
DSGVO)
und
Berichtigung
sowie
das
informationelle
Selbstbestimmungsrecht.
sowie
Berichtigung
oder
Entfernung
fehlerhafter
Inhalte.
Im
Online-Bereich
können
Plattformen
aufgefordert
werden,
Inhalte
zu
entfernen
oder
Suchergebnisse
zu
beeinflussen;
nationale
Regelwerke
wie
das
NetzDG
in
Deutschland
schaffen
einen
Rechtsrahmen
für
die
Löschung
strafbarer
Inhalte.
Unternehmen
betreiben
Reputationsmanagement,
während
Einzelpersonen
auf
Transparenz,
Faktentreue
und
klare
Kommunikation
setzen.
oder
löschbar;
Gerichte
prüfen
Einzelfälle
nach
Wahrheitsgehalt,
Kontext
und
öffentlichem
Interesse.
Technische
und
rechtliche
Mittel
wie
Berichtigung,
Löschung
oder
rechtliche
Schritte
helfen,
garantieren
jedoch
keinen
vollständigen
Schutz.