Rechtsprozesses
Rechtsprozesse bezeichnen die formalen Verfahren, in denen zwischen Parteien oder gegenüber dem Staat Rechtsstreitigkeiten geklärt, Rechte festgestellt oder Ansprüche durchgesetzt werden. Sie gehören zum Kernbereich des Verfahrensrechts (Prozessrechts) und finden in Gerichten oder verwaltungsrechtlichen Institutionen statt. Typischerweise umfangen Rechtsprozesse Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Verfassungsstreitigkeiten; je Rechtsgebiet gelten unterschiedliche Verfahrensordnungen, wie Zivilprozessordnung (ZPO), Strafprozessordnung (StPO) oder Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Ziel eines Rechtsprozesses ist es, auf rechtsstaatliche Weise zu entscheiden, wer welche Rechte hat, Ansprüche durchzusetzen
Zentrale Prinzipien sind Rechtsstaatlichkeit, Gleichbehandlung der Parteien, Unparteilichkeit der Richter, Unschuldsvermutung im Strafverfahren, sowie Öffentlichkeit des
Rechtsprozesse dienen der Rechtsfrieden, Rechtsklarheit und dem Schutz der Rechte der Beteiligten. Sie unterscheiden sich je