Rechtslizenz
Rechtslizenz bezeichnet in der Rechtslehre eine Erlaubnis zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke oder anderer Rechtsgüter, die nicht durch eine vertragliche Vereinbarung, sondern durch gesetzliche Vorschriften entsteht. Sie ist damit eine Art Lizenz, die durch das Gesetz und nicht durch Verhandlungen zwischen Rechteinhaber und Nutzer begründet wird. Rechtslizenzen dienen dazu, dem Allgemeininteresse zu bestimmten Nutzungen Raum zu geben, ohne dass der Rechteinhaber ausdrücklich zustimmen muss.
Im deutschen Urheberrecht sind zentrale Rechtslizenzen in Schrankenregelungen verankert. Typische Beispiele sind das Zitierrecht, das zulässiges
Rechtslizenzen sind zeitlich und räumlich begrenzt und können durch künftige Gesetzesänderungen verändert werden. Sie schützen zwar
In der Praxis bedeutet Rechtslizenz, dass der Staat in bestimmten Situationen Nutzungen urheberrechtlich geschützter Inhalte erlaubt,