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Vervielfältigungen

Vervielfältigungen bezeichnet den Prozess der Erzeugung von Kopien eines Originals. Der Begriff wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet: in der alltäglichen Reproduktion von Texten und Bildern, in der Herstellung von physischen Kopien wie Drucken oder Datenträgern sowie in der digitalen Welt, wo Dateien, Backups und Replikationen entstehen. Eine Vervielfältigung kann absichtlich, etwa in der Verlagsproduktion, oder unbeabsichtigt, etwa durch Kopieren, geschehen. Der Begriff umfasst sowohl einfache Kopien als auch komplexe Duplikationen, die die ursprüngliche Qualität oder Funktion nicht beeinträchtigen.

Im Urheberrecht bezeichnet das Vervielfältigungsrecht eines Werks das Recht des Urhebers oder Rechteinhabers, Kopien zu erstellen

Praktisch finden Vervielfältigungen breite Anwendung: Verlage liefern Kopien von Texten und Bildern, Bibliotheken und Museen erstellen

und
zu
verbreiten.
Jede
Form
der
Reproduktion
-
ob
gedruckt,
aufgenommen,
digitalisiert
oder
anderweitig
dupliziert
-
kann
eine
Verwertungspflicht
auslösen.
Unbefugte
Vervielfältigungen
gelten
in
der
Regel
als
Verletzung
des
Rechts.
Es
existieren
gesetzliche
Ausnahmen
und
Schranken,
die
bestimmte
Vervielfältigungen
ohne
Erlaubnis
zulassen,
zum
Beispiel
Privatkopien
für
den
privaten
Gebrauch,
Zitate
in
Lehr-
und
Forschungszusammenhängen
oder
bestimmte
archivische
bzw.
bibliothekarische
Recherchen
und
Nutzungen.
Reproduktionen
zu
Archivierungszwecken,
Unternehmen
sichern
Datenbestände
durch
Backups,
und
in
der
digitalen
Ökonomie
sorgt
die
einfache
Vervielfältigung
für
globale
Verbreitung
von
Inhalten.
Gleichzeitig
stellen
digitale
Kopien
Fragen
zu
Nutzungsrechten,
Lizenzmodellen
und
Datenschutz,
insbesondere
bei
sensiblen
oder
urheberrechtlich
geschützten
Materialien.