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Rahmenrichtlinien

Rahmenrichtlinien sind hochrangige Richtlinien, die übergeordnete Ziele, Grundsätze und Verfahrensweisen festlegen und so einen Referenzrahmen für ein Politikfeld oder ein Programm schaffen. Sie dienen dazu, Handlungen, Entscheidungen und Standards aufeinander abzustimmen und eine kohärente Ausrichtung über verschiedene Ebenen, Einrichtungen oder Träger hinweg sicherzustellen.

In der Praxis sind Rahmenrichtlinien in der Regel nicht selbst bindend, sondern geben Orientierung. Sie werden

Anwendungsfelder finden sich in der öffentlichen Verwaltung, im Bildungsbereich, im Gesundheitswesen, in der Umwelt- und Stadtplanung,

Sie stehen oft im Verhältnis zu verbindlichen Rechtsnormen, Verordnungen oder vertraglichen Vereinbarungen. Rahmenrichtlinien können bindend sein,

Für Umsetzung und Wirksamkeit sind klare Konkretisierungen, Monitoring und Evaluierung notwendig; Kritikpunkte betreffen oft unklare Formulierungen,

von
Regierungsbehörden,
Ministerien,
von
Ländern
oder
auf
EU-Ebene
herausgegeben
und
ermöglichen
Flexibilität,
während
sie
gleichzeitig
die
Zielsetzungen
und
Prinzipien
vorgeben.
in
Forschungs-
und
Förderprogrammen
sowie
in
der
Unternehmensführung
und
im
Projektmanagement
als
übergeordnete
Leitplanken.
wenn
sie
durch
Gesetz
oder
Rechtsakt
übernommen
werden
oder
in
Verträgen
ausdrücklich
Bezug
darauf
genommen
wird.
unterschiedliche
Interpretationen
sowie
den
Bedarf
an
zeitnaher
Anpassung
an
neue
Rahmenbedingungen.