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Prüfungsdaten

Prüfungsdaten bezeichnet alle Informationen, die im Zusammenhang mit Prüfungen erfasst, verarbeitet oder gespeichert werden. Dazu gehören organisatorische Merkmale wie Prüfungsdatum, Prüfungsort, Prüfungsart (schriftlich, mündlich, praktisch), Prüfungsnummer sowie die Zuordnung zu Kursen oder Modulen und die Verantwortlichen (Prüfende, Prüfungsamt). Personalbezogene Informationen der Teilnehmenden wie Name, Matrikelnummer, Studiengang oder Fachsemester können ebenfalls erfasst werden. Zu den Ergebnissen zählen Noten, erzielte Punkte, Prozentsätze, der Bearbeitungsstatus (bestanden, nicht bestanden, wiederholbar) sowie Hinweise zu Nachprüfungen, Einsichtnahmen oder Widersprüchen.

Die Daten entstehen durch Anmeldung, Durchführung, Bewertung und Dokumentation der Prüfung und werden in Verwaltungs- oder

Für die Qualität der Prüfungsdaten gelten Grundsätze wie Vollständigkeit, Richtigkeit und Konsistenz. Standardisierte Felder, eindeutige Identifikatoren

Zugriff auf Prüfungsdaten ist datenschutzkonform eingeschränkt: Nur befugtes Personal wie Prüfungsamt, Dozierende und registrierende Stellen erhalten

Verwendung umfasst Planung und Organisation von Prüfungen, Notenvergabe, Ermittlung der Abschlussberechtigungen, Berichte für Studiengänge und Akkreditierungsverfahren

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Hochschulsystemen
gespeichert.
Sie
können
mit
weiteren
Quellen
verknüpft
werden,
etwa
Lernplattformen,
Studierendeninformationen
oder
Akkreditierungsdaten,
um
Studienverlauf,
Abschlussberechtigungen
oder
die
Berichterstattung
zu
unterstützen.
und
Validierungsregeln
helfen,
Fehleingaben
zu
vermeiden.
Metadaten
zu
Prüfungsordnungen,
Versionen
und
Bearbeitungszeitpunkten
erleichtern
Nachprüfungen.
Einsicht.
Daten
können
pseudonymisiert
oder
anonymisiert
werden,
wenn
Analysen
oder
Berichte
außerhalb
individueller
Identifikation
erstellt
werden.
Protokollierung
von
Zugriffen
unterstützt
Transparenz
und
Rechenschaftspflicht.
sowie
die
Bereitstellung
von
Einsichtnahmepflichten.
Langfristige
Speicherung
dient
Archiv-
und
Auditzwecken;
Löschung
oder
Anonymisierung
erfolgt
gemäß
geltenden
Vorschriften
und
Hochschulordnungen.