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Prüfungsausschüsse

Prüfungsausschüsse sind Gremien an Hochschulen, die für die Durchführung und Kontrolle von Prüfungen sowie für die Abschlussprüfungen von Studiengängen verantwortlich sind. Sie handeln auf Basis der jeweiligen Prüfungsordnung (PO) und des Hochschulrechts des Bundeslandes. Zweck der Ausschüsse ist es, faire, transparente und rechtlich saubere Prüfungsverfahren sicherzustellen und Abschlusszeugnisse ordnungsgemäß zu vergeben.

Der Aufbau eines Prüfungsausschusses variiert je nach Hochschule und Studiengang. Typischerweise bestehen sie aus mehreren Mitgliedern

Zu den Kernaufgaben des Prüfungsausschusses zählen: Festlegung und Überwachung der Zulassungsvoraussetzungen zu Prüfungen; Bestimmung der Prüfungsformen

In der Praxis arbeiten Prüfungsausschüsse eng mit dem Prüfungsamt zusammen, das die Verwaltung, Fristen und Kommunikation

des
Fachbereichs,
oft
including
Professorinnen
und
Professoren,
weitere
Lehrende
sowie
gelegentlich
Vertreterinnen
und
Vertreter
der
Studierenden
oder
externe
Fachleute.
Der
Vorsitz
richtet
in
der
Regel
der
oder
die
erfahrene
Hochschullehrer/in.
Die
Zusammensetzung
richtet
sich
nach
den
Vorgaben
der
Prüfungsordnung
und
kann
je
nach
Fachgebiet
variieren.
und
-anforderungen
innerhalb
des
Studienganges;
Bestellung
von
Prüferinnen
und
Prüfern
sowie
Gutachterinnen
und
Gutachtern;
Bewertung
von
Leistungsnachweisen
einschließlich
schriftlicher,
mündlicher,
praktischer
Prüfungen
und
Abschlussarbeiten;
Ausstellung
von
Abschlusszeugnissen
und
Transcripts;
Entscheidung
über
Anrechnungen
von
Prüfungsleistungen
aus
anderen
Hochschulen;
Bearbeitung
von
Anfechtungen,
Wiederholungen
von
Prüfungen
und
berufsrechtlich
relevanten
Fragen;
und
ggf.
Sanktionen
bei
Prüfungsordnungsverstößen.
mit
den
Studierenden
übernimmt.
Die
genauen
Kompetenzen
und
Abläufe
richten
sich
nach
der
jeweiligen
Prüfungsordnung
und
den
landesrechtlichen
Bestimmungen.