Home

Preisübertreibungen

Preisübertreibungen bezeichnet in der Wirtschaft Praktiken, bei denen Preise über den fairen oder üblichen Marktwert hinaus gesetzt oder präsentiert werden. Sie umfassen direkte Überhöhungen, irreführende Preisangaben und versteckte Kosten, die den Endpreis für Verbraucher erhöhen, ohne entsprechenden Mehrwert. Der Begriff wird in deutschsprachigen Verbraucher- und Wirtschaftsdiskursen verwendet und deckt unterschiedliche Strategien ab, von bewusst falschen Preiskennzeichnungen bis hin zu aggressiven Preisgestaltungen, die Transparenz erschweren.

Typische Formen sind das Anzeigen hoher UVP‑Preise als Referenz, zeitlich begrenzte oder scheinbar attraktive Angebote, bei

Auswirkungen reichen von höheren Ausgaben und Vertrauensverlust bis hin zu Wettbewerbsverzerrungen und ineffizienter Allokation von Ressourcen.

Im deutschen Rechtsraum regeln die Preisangabenverordnung und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb den Umgang mit

denen
der
angebliche
Rabatt
unüblich
oder
nicht
vergleichbar
ist,
sowie
versteckte
Zusatzkosten
wie
Versand,
Gebühren
oder
Zuschläge.
Auch
irreführende
Behauptungen
zu
Verfügbarkeit,
Qualität
oder
Herkunft
fallen
darunter.
Dynamische
Preisgestaltung,
die
nur
unter
bestimmten
Bedingungen
gilt,
kann
ebenfalls
als
Preisübertreibung
bewertet
werden,
wenn
sie
offensichtlich
zu
Lasten
der
Verbraucher
geht.
Verbraucherschützer,
Wettbewerbsbehörden
und
Aufsichtsstellen
verfolgen
unlautere
Preispraktiken
und
können
Abmahnungen,
Bußgelder
oder
Zwangsmaßnahmen
verhängen.
In
vielen
Rechtsordnungen
ist
eine
klare
und
vollständige
Preisangabe
Pflicht,
um
Transparenz
zu
gewährleisten.
Preisen,
Rabatten
und
Zusatzkosten.
Verbraucherzentralen
unterstützen
Betroffene
und
bieten
Beratung
zum
Prüfen
von
Preisen
und
zum
geltend
machen
von
Ansprüchen.
Die
Einordnung
einer
Praxis
als
Preisübertreibung
hängt
oft
von
Kontext,
Transparenz
und
der
Absicht
des
Anbieters
ab.