Home

Preisangabenverordnung

Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine deutsche Rechtsverordnung zum Schutz von Verbrauchern bei Preisangaben. Sie regelt, wie Preise in Werbung, Verkaufsunterlagen und im Handel gegenüber Endverbrauchern angegeben werden müssen. Ziel ist Transparenz und Vergleichebarkeit von Preisen.

Zentrale Pflichten umfassen, dass Preisangaben klar, eindeutig und vollständig sein müssen. Der dem Verbraucher letztlich zu

Bei Preisnachlässen und Sonderangeboten verlangt die Verordnung in der Regel, dass der alte Preis bzw. der

Anwendungsbereiche umfassen Werbung, Schilder im Geschäft, Online-Shops, Speisekarten und andere Preiskennzeichnungen gegenüber Verbrauchern. Verstöße gegen die

zahlende
Endpreis
ist
anzugeben,
einschließlich
der
gesetzlich
vorgesehenen
Umsatzsteuer
sowie
aller
zusätzlichen
Preisbestandteile,
die
zwingend
anfallen.
Außerdem
müssen
Preise
bei
Waren,
die
nach
Mengeneinheiten
angeboten
werden
(z.
B.
Gewicht,
Volumen,
Länge),
zusätzlich
pro
Mengeneinheit
ausgewiesen
werden,
damit
Verbraucher
vergleichen
können.
Die
PAngV
gilt
für
Angebote
im
stationären
Handel,
in
Katalogen,
Werbung,
Preisverzeichnissen
sowie
im
Internet.
vorherige
Preis
deutlich
sichtbar
angegeben
wird,
damit
der
Reduktionspreis
nachvollziehbar
ist.
Außerdem
besteht
die
Pflicht,
Preisangaben
so
zu
gestalten,
dass
sie
für
den
Verbraucher
verständlich
bleiben
und
nicht
irreführend
sind.
PAngV
können
von
Aufsichtsbehörden
verfolgt
werden
und
zu
Abmahnungen,
Unterlassungsverfügungen
oder
Bußgeldern
führen.
Die
Verordnung
wird
durch
europäische
Vorschriften
ergänzt,
insbesondere
durch
Vorgaben
zur
Transparenz
bei
Preisangaben
im
Binnenmarkt.