Portionalität
Portionalität bezeichnet das Prinzip, dass Maßnahmen, die einem legitimen Zweck dienen, in einem angemessenen Verhältnis zu diesem Ziel stehen und nicht unverhältnismäßig sein dürfen. Es fordert, dass die eingesetzten Mittel geeignet, erforderlich und angemessen im engeren Sinn sind, um das angestrebte Ziel zu erreichen.
In vielen Rechtsordnungen, insbesondere im deutschen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, wird Portionalität als mehrstufiger Prüfprozess verstanden: Geeignetheit
International findet das Prinzip Anwendung bei der Beurteilung staatlicher Maßnahmen, insbesondere im Völkerrecht, im Sicherheits- und
Historisch hat Portionalität seinen Ursprung im Verfassungs- und Völkerrecht; in der deutschen Rechtslehre wird oft der
Kritik kommt gelegentlich aus der Subjektivität der Abwägung und der Frage, wer die Maßstäbe festlegt. Befürworter