Pflichterfüllung
Pflichterfüllung bezeichnet die Erfüllung von Pflichten durch eine Person oder Institution. Pflichten können gesetzlich, vertraglich oder moralisch begründet sein. Der Begriff setzt sich aus Pflicht (Verpflichtung) und Erfüllung (Vollzug) zusammen. Er wird im Alltag oft synonym mit der ordnungsgemäßen Erbringung einer vertraglich bestimmten Leistung verwendet.
Im Zivilrecht bedeutet die Leistung einer Partei die Erfüllung ihrer Obligationen aus Vertrag oder Gesetz. Die
In der Moralphilosophie wird Pflichterfüllung oft mit deontologischer Ethik verbunden; moralische Pflichten gelten als Gründe zum
In Organisationen, Behörden und im privaten Umfeld wird von Pflichterfüllung erwartet; Verstöße können Rechtsfolgen, Vertragsstrafen, Bußgelder
Kritisch diskutiert wird, dass Pflichterfüllung an ethische Grenzen gebunden sein muss und Autonomie, menschenwürdige Abwägungen sowie