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Personalaufwendungen

Personalaufwendungen bezeichnet sämtliche Kosten, die einem Unternehmen durch die Beschäftigung von Personal entstehen. Sie umfassen neben dem direkten Arbeitsentgelt auch die damit verbundenen Kosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, sowie betriebliche Aufwendungen rund um Mitarbeitende.

Zu den typischen Bestandteilen gehören Löhne und Gehälter, Zuschläge, Boni und Überstunden, Aufwendungen für Reisekosten und

In der Buchführung werden Personalaufwendungen üblicherweise in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst. Es gelten

Bedeutung und Kontrolle: Personalaufwendungen sind häufig der größte Kostenblock eines Unternehmens. Sie werden im Controlling überwacht,

Begriffsabgrenzung: Im deutschsprachigen Rechnungswesen werden Personalaufwendungen oft synonym mit Personalkosten oder Lohn- und Gehaltsaufwendungen verwendet, wobei

Spesen,
Beiträge
des
Arbeitgebers
zu
Sozialversicherungen
(Renten-,
Kranken-,
Arbeitslosen-
und
Pflegeversicherung),
Kosten
der
betrieblichen
Altersvorsorge
und
anderer
Zusatzleistungen,
Personalvermittlung
und
Rekrutierung,
Fort-
und
Weiterbildung
sowie
Kosten
für
Arbeitsmittel
und
gegebenenfalls
Abfindungen.
Auch
begleitende
Kosten
wie
die
Verwaltung
der
Lohnbuchhaltung
zählen
dazu.
Grundsätze
der
Periodenabgrenzung;
oft
werden
Rückstellungen
gebildet,
beispielsweise
für
Urlaubstagen,
Überstunden
oder
drohende
Abfindungen,
um
zukünftige
Verpflichtungen
abzudecken.
etwa
über
Kennzahlen
wie
die
Personalkostenquote,
Personalkosten
je
Mitarbeiter
oder
pro
Umsatz,
um
Effizienz
und
Wettbewerbsfähigkeit
zu
beurteilen.
je
nach
Kontext
einzelne
Posten
unterschiedlich
gruppiert
oder
abgegrenzt
werden.