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Namensnutzung

Namensnutzung umfasst die rechts- und sozialverträgliche Verwendung von Namen in verschiedenen Kontexten. Sie bezieht sich auf Personalnamen natürlicher Personen, Firmen- und Markenbezeichnungen sowie die Zuordnung von Namen zu Inhalten, Produkten oder Werbemaßnahmen. Der Begriff wird sowohl im privaten als auch im wirtschaftlichen Bereich verwendet und betrifft Fragen der Identifikation, Herkunftszuordnung und Verwechslungsgefahr.

Der Schutz des eigenen Namens gehört zum Persönlichkeitsrecht. Eine Person darf grundsätzlich ihren Namen verwenden und

Bei Firmen- oder Markenbezeichnungen stehen Schutzmechanismen aus dem Markenrecht und dem Wettbewerbsrecht im Vordergrund. Es geht

In der Praxis umfasst Namensnutzung daher sowohl das individuelle Namensrecht als auch Fragen des Marken- und

vor
unberechtigter
Entstellung
oder
missbräuchlicher
Nutzung
geschützt
werden.
Unerlaubte
Namensverwendung
kann
zu
zivilrechtlichen
Ansprüchen
wie
Unterlassung,
Beseitigung
oder
Schadenersatz
führen,
insbesondere
wenn
dadurch
eine
Identität
verfälscht
oder
eine
Täuschung
verursacht
wird.
Bei
öffentlichen
Personen
können
zusätzliche
Publizitäts-
oder
Urheber-/Bildrechte
relevant
werden.
um
Verwechslungsgefahr,
Herkunftstäuschung
und
wettbewerbswidrige
Nutzung.
Die
Registrierung
von
Namen
als
Marke
oder
der
Eintrag
in
Firmenregistern
dient
der
Rechtsklarheit
und
hilft,
Rechtskonflikte
zu
vermeiden.
Auch
Domainnamen
können
betroffen
sein,
da
deren
verwechslungsfähige
Zuordnung
rechtliche
Auseinandersetzungen
nach
sich
ziehen
kann.
Wettbewerbsrechts.
Bei
konkreten
Fällen
empfiehlt
sich
eine
rechtliche
Beratung,
um
die
jeweiligen
Rechte,
Pflichten
und
Anlaufstellen
abzuwägen.