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Rechtskonflikte

Rechtskonflikte bezeichnen das Phänomen, dass mehrere Rechtsordnungen auf denselben Sachverhalt anwendbar erscheinen oder dass innerhalb einer Rechtsordnung widersprüchliche Normen geltend werden. Im internationalen Privatrecht (IPR) geht es darum, zu klären, welches Recht anwendbar ist. Die Frage wird durch Verweisungsnormen beantwortet, die Anknüpfungspunkte wie den Ort der Vertragserfüllung, den gewöhnlichen Aufenthaltsort der Parteien oder den Sitz des Schuldners heranziehen. Typische Kollisionsregeln nennen lex loci contractus, lex loci solutionis oder lex loci delicti, ergänzt durch moderne Kriterien wie den Lebensmittelpunkt.

Binnen eines Rechtsstaates entstehen Rechtskonflikte durch Normenkollisionen verschiedener Rechtsgebiete oder Ebenen, etwa zwischen Zivilrecht und Arbeitsrecht.

Die Lösung erfolgt durch Verfahrens- und maternalrechtliche Mechanismen: Verweisungsverfahren, bei denen eine Normbrücke eine andere Rechtsordnung

Ziel der Konfliktregelung ist Vorhersehbarkeit, Rechtsfrieden und eine faire Behandlung der Beteiligten. Rechtskonflikte erfordern oft fachkundige

Hier
wird
geprüft,
welche
Norm
Vorrang
hat
und
wie
widersprüchliche
Regelungen
aufgelöst
werden
können,
um
eine
konsistente
Rechtsanwendung
sicherzustellen.
heranzieht;
Renvoi-Modelle,
die
festlegen,
ob
und
wie
ins
Ausland
weiterverweist
wird;
und
Grundprinzipien
wie
ordre
public,
die
eine
Anwendung
fremder
Normen
dann
ausschließen,
wenn
sie
wesentliche
Leitvorstellungen
der
eigenen
Rechtsordnung
verletzen.
In
der
EU
sowie
in
vielen
internationalen
Rechtsordnungen
regeln
Verordnungen
die
Zuständigkeit
(z.
B.
Brüssel
Ia),
während
Rechtswahl
und
Rechtsanwendung
bei
Verträgen
durch
spezifische
Rom-Verordnungen
festgelegt
werden.
Prüfung,
um
die
maßgebliche
Rechtsordnung
zutreffend
zu
bestimmen.