Rechtskonflikte
Rechtskonflikte bezeichnen das Phänomen, dass mehrere Rechtsordnungen auf denselben Sachverhalt anwendbar erscheinen oder dass innerhalb einer Rechtsordnung widersprüchliche Normen geltend werden. Im internationalen Privatrecht (IPR) geht es darum, zu klären, welches Recht anwendbar ist. Die Frage wird durch Verweisungsnormen beantwortet, die Anknüpfungspunkte wie den Ort der Vertragserfüllung, den gewöhnlichen Aufenthaltsort der Parteien oder den Sitz des Schuldners heranziehen. Typische Kollisionsregeln nennen lex loci contractus, lex loci solutionis oder lex loci delicti, ergänzt durch moderne Kriterien wie den Lebensmittelpunkt.
Binnen eines Rechtsstaates entstehen Rechtskonflikte durch Normenkollisionen verschiedener Rechtsgebiete oder Ebenen, etwa zwischen Zivilrecht und Arbeitsrecht.
Die Lösung erfolgt durch Verfahrens- und maternalrechtliche Mechanismen: Verweisungsverfahren, bei denen eine Normbrücke eine andere Rechtsordnung
Ziel der Konfliktregelung ist Vorhersehbarkeit, Rechtsfrieden und eine faire Behandlung der Beteiligten. Rechtskonflikte erfordern oft fachkundige