Mängelrechten
Mängelrechten, oft im deutschen Recht als Gewährleistungsrechte bezeichnet, sind die Ansprüche eines Käufers oder Bestellers bei mangelhafter Lieferung oder Leistung. Sie gehören zur gesetzlichen Gewährleistung und greifen, wenn die Sache bei Gefahrübergang nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vereinbarten Zwecke eignet. Die zentralen Rechte des Käufers sind Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung), Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises, sowie Schadensersatz und Aufwendungsersatz, insbesondere wenn durch den Mangel Kosten entstanden sind. Welche Form der Rechtsfolge zulässig ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und dem jeweiligen Vertrag.
Voraussetzungen und Beweislast: Der Mangel muss bei Übergabe vorhanden gewesen sein oder die Ware muss bei
Ausschlüsse und Ablauf: Vertragliche Garantien oder zusätzliche Vereinbarungen können die Rechtspositionen erweitern. Allgemein gilt, dass der