Mitspracherechten
Mitspracherechte bezeichnet im deutschen Rechts- und Organisationskontext Befugnisse, die es Betroffenen ermöglichen, bei Entscheidungen aktiv Einfluss zu nehmen, statt sich nur informieren zu lassen oder zu stimmen. Sie stehen in der Regel neben formalen Stimmrechten und Initiativrechten und können gesetzlich verankert oder durch Satzungen und Vereinbarungen geregelt sein. Das Spektrum reicht von Beratungs- und Anhörungsrechten bis hin zu Mitbestimmungsrechten in bestimmten Entscheidungsfeldern.
Im Arbeitsleben existieren Mitspracherechte vor allem durch Betriebsräte und gesetzliche Regelungen zur Mitbestimmung. Betriebsräte vertreten die
In Unternehmen und Organisationen können auch Informations- und Auskunftsrechte, Anhörungsrechte und Vorschlagsrechte Mitspracherechte darstellen, insbesondere für
Auch im öffentlich-rechtlichen Bereich spielen Mitspracherechte eine Rolle: Bürgerinnen und Bürger, Verbände oder Träger öffentlicher Belange
Die Grenzen und Pflichten von Mitspracherechten hängen von Rechtslage, Zweck der Maßnahme und praktischem Umsetzungsrahmen ab.