Auskunftsrechte
Auskunftsrechte bezeichnet das Recht, von einer anderen Partei Informationen oder Kenntnis über bestimmte Sachverhalte zu erhalten. Sie umfassen sowohl den Schutz personenbezogener Daten im Datenschutz als auch allgemeinere Informationsrechte gegenüber Behörden, Unternehmen oder Organisationen. Ziel ist Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Im Datenschutz schützt das Auskunftsrecht der betroffenen Person die Einsicht in verarbeitete personenbezogene Daten. Gemäß der
In Deutschland besteht auch ein Informationsfreiheitsrecht gegenüber der öffentlichen Verwaltung. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ermöglicht der Öffentlichkeit
In der Unternehmens- und Aktienrechtsgebung gibt es Auskunftsrechte für Anteilseigner. So haben Aktionäre in der Hauptversammlung
Auskunftsrechte fördern Transparenz, schützen zugleich Privatsphäre und wirtschaftliche Interessen. Rechtswege bestehen bei Unklarheiten oder Ablehnung.