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Anhörungsrechten

Anhörungsrechten bezeichnet im Verwaltungsrecht das Rechtsanspruchsrecht der Beteiligten, vor einer belastenden behördlichen Entscheidung gehört oder angehört zu werden. Es ist ein Teil des Prinzips des rechtlichen Gehörs, das Fairness, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit sicherstellt.

In der Praxis umfasst das Anhörungsrecht die Informationspflicht der Behörde über den Gegenstand des Verfahrens, die

Rechtsgrundlage in Deutschland bildet das allgemeine Recht auf rechtliches Gehör, verankert vorwiegend im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie

Anhörungsrechte finden sich insbesondere in typischen Verwaltungsverfahren wie Bauleitplanung, Genehmigungen, Umwelt- und Betriebsverfahren, wo Bürgerinnen und

einschlägigen
Rechtsgrundlagen
und
die
von
ihr
beabsichtigte
Entscheidung.
Betroffene
müssen
Gelegenheit
erhalten,
zu
den
vorgetragenen
Tatsachen
und
Beweismitteln
Stellung
zu
nehmen,
ggf.
weitere
Belege
einzureichen
und
Einsicht
in
die
Akten
zu
erhalten.
Oft
sieht
das
Verfahren
auch
eine
mündliche
Anhörung
vor,
in
der
die
Beteiligten
persönlich
Stellung
nehmen
können.
Das
Ziel
ist,
dem
Verfahrensbeteiligten
die
Möglichkeit
zu
geben,
relevante
Argumente
rechtzeitig
vorzutragen,
bevor
eine
Entscheidung
getroffen
wird.
in
landesrechtlichen
Vorschriften.
Die
Verletzung
des
Anhörungsrechts
kann
die
Rechtswidrigkeit
einer
Entscheidung
begründen
und
zu
Rechtsbehelfen
wie
Widerspruch
oder
Klage
führen.
Ausnahmen
bestehen
in
dringenden
Fällen
zum
Schutz
von
Leben,
Gesundheit
oder
Sicherheitsinteressen
oder
wenn
Beweismittel
geschützt
sind.
Bürger,
Verbände
oder
betroffene
Dritte
regelmäßig
ausgeschlossen
oder
beteiligt
werden
müssen.
Die
konkrete
Ausgestaltung
variiert
je
nach
Rechtsgebiet
und
Rechtslage,
bleibt
aber
grundsätzlich
darauf
ausgelegt,
Beteiligten
eine
faire
Chance
zur
Stellungnahme
zu
geben.