Anhörungsrechten
Anhörungsrechten bezeichnet im Verwaltungsrecht das Rechtsanspruchsrecht der Beteiligten, vor einer belastenden behördlichen Entscheidung gehört oder angehört zu werden. Es ist ein Teil des Prinzips des rechtlichen Gehörs, das Fairness, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit sicherstellt.
In der Praxis umfasst das Anhörungsrecht die Informationspflicht der Behörde über den Gegenstand des Verfahrens, die
Rechtsgrundlage in Deutschland bildet das allgemeine Recht auf rechtliches Gehör, verankert vorwiegend im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie
Anhörungsrechte finden sich insbesondere in typischen Verwaltungsverfahren wie Bauleitplanung, Genehmigungen, Umwelt- und Betriebsverfahren, wo Bürgerinnen und