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Beteiligungsformen

Beteiligungsformen bezeichnet die unterschiedlichen Arten, wie Kapital in Unternehmen investiert wird oder wie Unternehmen Einfluss erhalten. Sie unterscheiden sich nach Eigentumsanteilen, Stimmrechten und wirtschaftlichen Rechten.

Eigentums- bzw. Kapitalbeteiligungen erfolgen durch Übertragung oder Erwerb von Anteilen am Kapital eines Unternehmens. Typische Formen

Neben Eigentumsrechten gibt es Beteiligungen, die wirtschaftliche Rechte vermitteln, oft ohne Beteiligung am Eigentum oder ohne

Mitarbeiterbeteiligung umfasst Formen wie Aktienoptionen, die Zuweisung von Aktien oder Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen, um Anreize zu

Rechtlich fundiert werden Beteiligungsformen durch das Aktienrecht, das GmbH-Gesetz und das Handelsrecht geregelt. Die Wahl der

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sind
Aktien
in
einer
Aktiengesellschaft
(AG)
sowie
Anteile
an
einer
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung
(GmbH).
In
der
AG
verbriefen
Aktien
das
Kapital
und
ermöglichen
in
der
Regel
Stimmrechte
in
der
Hauptversammlung
sowie
Dividendenzahlungen.
Bei
der
GmbH
entsprechen
Anteilsscheine
den
Gesellschafteranteilen;
die
Stimmrechte
und
Gewinnverteilung
richten
sich
nach
dem
Gesellschaftsvertrag.
umfassende
Mitspracherechte.
Dazu
zählen
stille
Beteiligungen,
bei
denen
der
Investor
Kapital
bereitstellt,
aber
nicht
in
der
Geschäftsführung
mitwirkt,
sowie
partiarische
Beteiligungen
und
Genussrechte,
die
Erträge
oder
Gewinnanteile
gewähren,
aber
häufig
kein
Stimmrecht
beinhalten.
setzen.
Weitere
Instrumente
sind
Wandelanleihen,
die
in
Aktien
umgewandelt
werden
können,
sowie
andere
Vehikel,
die
wirtschaftliche
Ansprüche
gewähren.
Form
beeinflusst
Mitbestimmung,
Haftung,
Finanzierungskosten
und
das
Kapitalmarktrisiko.