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Materialabnahme

Materialabnahme bezeichnet im Beschaffungs- und Produktionswesen den formalen Prozess der Prüfung eingehender Materialien und Bauteile durch den Käufer oder dessen Bevollmächtigten mit dem Ziel der Freigabe. Sie erfolgt gegen vertragliche Anforderungen, Spezifikationen, Mengenangaben und Qualitätskriterien und entscheidet darüber, ob die Lieferung zur weiteren Verarbeitung freigegeben wird oder nicht.

Der Umfang umfasst Rohstoffe, Bauteile, Komponenten, Ausrüstungen und bezieht Lieferscheine, Bestellunterlagen sowie Begleitpapiere wie Prüfzertifikate, Konformitätserklärungen

Ablauf: Beim Wareneingang wird eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt, ggf. nach Stichprobe oder auf Basis spezieller

Wesentliche Folgen betreffen Zahlungsbedingungen, Gewährleistung und Rückverfolgbarkeit. Verantwortlich sind Käufer und Lieferant entsprechend vertraglicher Vereinbarungen. Die

und
Testberichte
ein.
Typische
Prüfkriterien
sind
Menge,
Zustand,
Verpackung,
Kennzeichnung,
Rückverfolgbarkeit
sowie
die
Übereinstimmung
mit
technischen
Spezifikationen
und
Normen.
Prüfpläne.
Es
folgen
Dokumentation
in
Abnahmeprotokollen,
Freigabe
oder
Ablehnung.
Bei
Abweichungen
wird
der
Vorgang
z.
B.
mit
NCR,
Rücklieferung,
Nachlieferung
oder
Nachbesserungen
bearbeitet;
Unter
Vorbehalt
freigegebene
Materialien
können
später
nachprüft
werden.
Materialabnahme
ist
oft
Bestandteil
eines
Qualitätsmanagementsystems
(z.
B.
ISO
9001)
und
referenziert
üblicherweise
Vertrags-
oder
Normendokumente
wie
DIN
EN
10204,
COA/CoC.