Marktaustritt
Marktaustritt bezeichnet in der Betriebswirtschaft den Rückzug eines Unternehmens oder einer organisatorischen Einheit aus einem bestimmten Markt, einer geografischen Region oder einer Produktlinie. Er bedeutet das Beenden von Produktion, Vertrieb oder Dienstleistungen in dem entsprechenden Markt und kann dauerhaft oder zeitweise erfolgen. Der Marktaustritt kann räumlich, strategisch oder organisatorisch erfolgen.
Ursachen für einen Marktaustritt sind mangelnde Profitabilität, strategische Neuausrichtung, regulatorische Änderungen, erhöhter Wettbewerbsdruck, Risiken in der
Typische Instrumente des Marktaustritts sind der Verkauf von Geschäftsbereichen oder Tochtergesellschaften, die Stilllegung von Produktionsstätten, Insolvenz-
Wirtschaftliche Folgen betreffen das restliche Produktportfolio, Beschäftigte, Lieferanten sowie Kundenbeziehungen. Auf dem Markt können Marktstruktur und
Rechtliche und handelsrechtliche Aspekte umfassen eventuell erforderliche Abwicklungsschritte, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Compliance bei Umwelt- oder Vertragsauflagen.