Home

Marktaustritt

Marktaustritt bezeichnet in der Betriebswirtschaft den Rückzug eines Unternehmens oder einer organisatorischen Einheit aus einem bestimmten Markt, einer geografischen Region oder einer Produktlinie. Er bedeutet das Beenden von Produktion, Vertrieb oder Dienstleistungen in dem entsprechenden Markt und kann dauerhaft oder zeitweise erfolgen. Der Marktaustritt kann räumlich, strategisch oder organisatorisch erfolgen.

Ursachen für einen Marktaustritt sind mangelnde Profitabilität, strategische Neuausrichtung, regulatorische Änderungen, erhöhter Wettbewerbsdruck, Risiken in der

Typische Instrumente des Marktaustritts sind der Verkauf von Geschäftsbereichen oder Tochtergesellschaften, die Stilllegung von Produktionsstätten, Insolvenz-

Wirtschaftliche Folgen betreffen das restliche Produktportfolio, Beschäftigte, Lieferanten sowie Kundenbeziehungen. Auf dem Markt können Marktstruktur und

Rechtliche und handelsrechtliche Aspekte umfassen eventuell erforderliche Abwicklungsschritte, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Compliance bei Umwelt- oder Vertragsauflagen.

Lieferkette
oder
politische
Unsicherheiten.
Oft
resultiert
er
aus
einer
Kosten-Nutzen-Neubewertung,
Restrukturierungsmaßnahmen
oder
der
Konzentration
auf
Kernsegmente.
oder
Restrukturierungsverfahren,
die
Lizenzierung
von
Produktlinien
an
Partner
oder
die
Aufgabe
von
Vertriebswegen.
Begleitend
erfolgen
Kommunikation
gegenüber
Kunden,
Lieferanten
und
Mitarbeitern
sowie
die
Abwicklung
vertraglicher
Verpflichtungen
und
regulatorischer
Anforderungen.
Wettbewerb
beeinflusst
werden,
wodurch
Aufsichtsbehörden
potenziell
intervenieren.
Unternehmen
müssen
soziale
Verantwortung
beachten,
regionale
Arbeitsplätze
absichern
und
vertragliche
Pflichten
zum
Teil
einvernehmlich
lösen.
Die
Bilanzierung
von
Marktaustritten
variiert
je
nach
geltenden
Rechnungslegungsstandards
(HGB
oder
IFRS).