Logistikverträgen
Logistikverträge sind Rechtsbeziehungen, in denen ein Logistikdienstleister dem Auftraggeber logistische Leistungen gegen Entgelt erbringt. Sie regeln Gegenstand, Umfang und Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit und bilden die Grundlage für wiederkehrende Transport-, Lager- und Fulfillment-Prozesse. Typische Vertragsparteien sind der Auftraggeber (Versender, Hersteller oder Einzelhändler) und der Logistikdienstleister.
Zu den Leistungen gehören Transport, Lagerung, Kommissionierung, Verpackung, Umetikettierung, Retourenbearbeitung sowie ggf. Zollabwicklung, IT-Schnittstellen und Wertschöpfungsdienste.
Vertragsinhalte umfassen Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Agreements (SLAs) und Kennzahlen (KPIs) wie Termintreue, Auftragsgenauigkeit, Bestandsgenauigkeit, Schadenquote und Durchsatz. Die
Die Haftung regelt Verluste, Beschädigungen und Verzögerungen, oft mit Haftungsbeschränkungen und Ausschlüssen sowie Versicherungsanforderungen für Güter,
Vertragsdauer, Kündigung und Beendigung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag; häufige Gründe sind wesentliche Pflichtverletzungen, Insolvenzantrag